§ 1 Geltungsbereich
In Kraft seit 01. März 2014
Up-to-date
Diese Verordnung gilt für die Beschäftigung von Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen in Arbeitsstätten, auf Baustellen oder an auswärtigen Arbeitsstellen im Sinn des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG).
Rückverweise
FK-V · Fahrtkosten-Verordnung für Zivildienstleistende
§ 4
…1) Diese Verordnung tritt mit 1. November 1995 in Kraft. (1a) § 1 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 403/2001 tritt…
FK-V · Fachkenntnisnachweis-Verordnung
§ 16 Übergangs- und Schlussbestimmungen
…1) Zeugnisse über den Nachweis von Fachkenntnissen, die vor In-Kraft-Treten dieser Verordnung durch Unterrichtsanstalten oder ermächtigte Einrichtungen gemäß § 7 Abs. 1 der Verordnung über den Nachweis der Fachkenntnisse für…