§ 87 Befüllung von Versandbehältern
In Kraft seit 01. Juli 2003
Up-to-date
Für das Befüllen von Versandbehältern mit Flüssiggas gelten die Bestimmungen der Versandbehälterverordnung 2002, soweit die gegenständliche Verordnung nicht Zusätzliches vorsieht.
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