§ 68 Sonnenschutz
In Kraft seit 01. Juli 2003
Up-to-date
Oberirdische ortsfeste Flüssiggasbehälter, die im Freien ohne Schutz gegen direkte Sonnenbestrahlung aufgestellt sind, müssen eine gut reflektierende Oberfläche aufweisen.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden