§ 38 Explosionsschutzzone
In Kraft seit 01. Juli 2003
Up-to-date
Im Freien aufgestellte Verdichter oder Pumpen müssen von einer dem § 9 entsprechenden Explosionsschutzzone mit einem mindestens 3 m betragenden Radius des Basiskreises umgeben sein.
Rückverweise
FGTV 2010 · Flüssiggas-Tankstellen-Verordnung 2010
§ 4 Ausmaße der explosionsgefährdeten Bereiche
…in Verbindung mit einem Not-Aus-System installiert, so hat die Form des explosionsgefährdeten Bereichs, sofern Z 2 bis 4 nicht anderes bestimmen, dem § 38 FGV zu entsprechen. 2. Wird innerhalb des Schutzgehäuses der Flüssiggaspumpe eine Flüssiggaswarneinrichtung in Verbindung mit einem Not-Aus-System installiert, so gilt der Bereich innerhalb des…