§ 37 Aufstellung im Freien
In Kraft bis 30. Juni 2026
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FGV
Gliederung
3. Teil Grundlegende Anforderungen an Flüssiggasanlagen
3. Hauptstück Verdampfer, Verdichter und Pumpen
§ 37 Aufstellung im Freien
Werden Verdampfer, Verdichter oder Pumpen im Freien aufgestellt, so muss sichergestellt sein, dass ihre Funktionstüchtigkeit durch Witterungseinflüsse nicht beeinträchtigt werden kann.
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