Als Regeln der Technik gelten die einschlägigen aus Wissenschaft oder Erfahrung auf technischem Gebiet gewonnenen Grundsätze, wie sie beispielsweise in ÖVGW-Richtlinien oder in ÖNORMEN enthalten sind. Die ÖVGW-Richtlinien werden von der Österreichischen Vereinigung für das Gas- und Wasserfach, A-1010 Wien, Schubertring 14, und die ÖNORMEN werden vom Österreichischen Normungsinstitut, A-1021 Wien, Heinestrasse 38, herausgegeben.
Rückverweise
FGV · Flüssiggas-Verordnung 2002
§ 95 Verwendung von Gasverbrauchseinrichtungen und Abgasanlagen
…1) Gasverbrauchseinrichtungen (Gasgeräte) müssen den Bestimmungen der Gasgeräte-Sicherheitsverordnung, GSV, BGBl. Nr. 430/1994, entsprechen. Abgasanlagen müssen den Regeln der Technik (§ 11) entsprechen. (2) Gasverbrauchseinrichtungen dürfen, sofern der nächste Satz und Abs. 5 nicht anderes bestimmen, nicht in Räumen eingerichtet werden, deren Fußböden allseits tiefer als…
§ 29 Verlegung von Rohrleitungen
…1) Rohrleitungen müssen nach den Regeln der Technik (§ 11) verlegt und verbunden sein. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Leitungsführung, der Rohrverbindungen, der Behälteranschlüsse, des Korrosionsschutzes, der Einbettung von Rohrleitungen und der Abstände zu anderen…
§ 34 Rohrleitungen mit einem festgesetzten höchsten Betriebsdruck bis einschließlich 0,5 bar
…sonstige Einbauten PN 4 Schläuche PN 30 (Berstdruck) (2) Rohrleitungen mit einem Betriebsdruck bis einschließlich 100 mbar müssen nach den Regeln der Technik (§ 11) bemessen sein.…