§ 101 In-Kraft-Treten
In Kraft bis 30. Juni 2026
Up-to-date
FGV
Gliederung
11. Teil Übergangsbestimmungen und Schlussbestimmungen
§ 101 In-Kraft-Treten
Diese Verordnung tritt sechs Monate nach dem ihrer Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.
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