§ 43 Geschlechtsneutrale Bezeichnung
In Kraft seit 01. August 2010
Up-to-date
FGTV 2010
Gliederung
8. Abschnitt Schlussbestimmungen
§ 43 Geschlechtsneutrale Bezeichnung
Die in dieser Verordnung verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.
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