§ 28 Überwachung des Unionsmarktes und Kontrolle der auf den Unionsmarkt gelangenden Produkte
In Kraft seit 20. April 2016
Up-to-date
ExSV 2015
Gliederung
5. Abschnitt Überwachung des Unionsmarktes, Kontrolle der auf den Unionsmarkt eingeführten Produkte, Schutzklauselverfahren
§ 28 Überwachung des Unionsmarktes und Kontrolle der auf den Unionsmarkt gelangenden Produkte
Rückverweise
(1) Für Produkte gelten Art. 15 Abs. 3 und die Art. 16 bis 29 der Verordnung (EG) Nr. 765/2008.
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