Die Bundesanstalt hat für die Erhebung der Merkmale gemäß § 5 Abs. 3 die Stichprobe entsprechend Artikel 12, Anhang II und Anhang III der Verordnung (EU) 2019/1700 festzulegen.
Rückverweise
EWStV 2010 · Erwerbs- und Wohnungsstatistikverordnung 2010
§ 18 Inkrafttreten
…1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2010 in Kraft. (2) Der Titel sowie die §§ 1 bis 4, § 5 Abs. 1 und 3, § 6, §…
§ 5 Art der Erhebung
…5. die Ausbildungsmerkmale der Personen gemäß § 4 Z 1 durch Heranziehung von Daten des Bildungsstandregisters der Bundesanstalt (§ 10 des Bildungsdokumentationsgesetzes); 6. die Merkmale der Haushaltsangehörigen a) Geschlecht, Geburtsdatum und Geburtsland, b) Personenstand, c) Staatsangehörigkeit und d) Dauer des Wohnsitzes in Österreich durch Heranziehung von Daten der…
§ 7 Durchführung der Erhebung
…1) Für die Durchführung der Erhebung gemäß § 5 Abs. 1 und 2 gilt § 6 Abs. 1 bis 3, 7 und Abs. 8 Z 1 bis 3 des Registerzählungsgesetzes sinngemäß. (2) Für die Befragung im Rahmen der…