§ 17 Außerkrafttreten
In Kraft seit 01. Januar 2021
Up-to-date
Die Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Erwerbsstatistik und Wohnungsstatistik, BGBl. II Nr. 549/2003, tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2009 außer Kraft.
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