§ 13 Evaluierung
In Kraft seit 01. Januar 2021
Up-to-date
Die Bundesanstalt hat laufend eine Evaluierung der Datenqualität (Validität der Erhebung, Stichprobenfehler bzw. Angabe von Konfidenzintervallen) sowie der Wirtschaftlichkeit der Erhebung durchzuführen. Dem Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend und dem Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort ist regelmäßig darüber zu berichten. Der Bericht über die Evaluierung der Datenqualität ist gleichzeitig der Öffentlichkeit unentgeltlich über das Internet zugänglich zu machen.
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