§ 6 Leitungsroller
Up-to-date
§ 6 Leitungsroller — ESV 2012
Arbeitgeber/innen haben dafür zu sorgen, dass Leitungsroller vorzugsweise mit eingebauter Überhitzungsschutzeinrichtung verwendet werden. Leitungsroller ohne Überhitzungsschutzeinrichtung dürfen nur bei vollständig abgerolltem Kabel verwendet werden.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden