§ 10 Inkrafttreten
In Kraft seit 26. Juli 2017
Up-to-date
(1) Diese Verordnung tritt mit dem auf ihre Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(2) Diese Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 199/2017 tritt mit dem auf ihre Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
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