§ 6 Außerkrafttreten bestehender Rechtsvorschriften
In Kraft seit 01. Juni 2022
Up-to-date
Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über die Entsorgung von Schiffsabfällen und Ladungsrückständen in Seehäfen von Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft (EntsorgungsV-See), BGBl. II Nr. 395/2003, zuletzt geändert mit BGBl. II Nr. 170/2017, außer Kraft.
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