§ 5 Abfallabgabebescheinigung
In Kraft seit 01. Juni 2022
Up-to-date
Über die Entladung stellt der Betreiber der Hafenauffangeinrichtung eine Abfallabgabebescheinigung aus, welche mindestens zwei Jahre an Bord mitzuführen und den Hafenbehörden der Mitgliedstaaten auf Verlangen vorzulegen ist.
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