§ 21 Anfechtung der Kompetenz von notifizierten Stellen
In Kraft seit 20. April 2016
Up-to-date
Der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft hat der Europäischen Kommission auf Verlangen sämtliche Auskünfte über die Grundlage für die Notifizierung oder die Erhaltung der Kompetenz der betreffenden notifizierten Stelle zu erteilen.
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