§ 7 Auswahl der Stichprobe
In Kraft seit 01. Februar 2021
Up-to-date
Die Bundesanstalt hat für die jährliche Erhebung der Merkmale gemäß § 6 Abs. 2 eine Stichprobe von Haushalten entsprechend Artikel 12 und Anhang II und III der Verordnung (EU) 2019/1700 festzulegen.
Rückverweise
ELStV · Einkommens- und Lebensbedingungen-Statistikverordnung
§ 6 Erhebungsarten
…Geburtsland, b) Familienstand, c) Staatsangehörigkeit und d) Meldedatum des aktuellen Hauptwohnsitzes durch Beschaffung von Verwaltungsdaten der Meldebehörden im Wege des zentralen Melderegisters und der Personenstandsbehörden; 7. die Art und Höhe von Bezügen und Abgaben jener Personen, für die ein Lohnzettel, Einkommensteuerbescheid oder Arbeitnehmerveranlagungsbescheid ausgestellt wurde, durch Verwendung der vom Bundesministerium für…