§ 7 Förderintensität für die Jahre 2022 und 2023
In Kraft bis 31. Dezember 2025
Up-to-date
(1) Die Förderung für die Phase 1 (Kalenderjahr 2022) beträgt 30% der gemäß § 6 errechneten gesamten Energiemehrkosten.
(2) Die Förderung für die Phase 2 (Kalenderjahr 2023) beträgt 50% der gemäß § 6 errechneten gesamten Energiemehrkosten
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