Für förderwerbende Organisationen, die sowohl unternehmerische als auch nicht unternehmerische Tätigkeiten gem. § 2 UStG ausüben, ist eine Förderung der nicht unternehmerischen Tätigkeit nur dann möglich, wenn durch zweckmäßige Maßnahmen die Trennung zwischen unternehmerischen und nicht unternehmerischen Tätigkeiten ermöglicht wird, sodass die förderbaren Kosten den nicht unternehmerischen Tätigkeiten zugerechnet werden können.
Rückverweise
EKZ-NPO-RLV · EKZ-NPO-Richtlinienverordnung
§ 14 Bestätigungen der förderwerbenden Organisation
…zukünftig weitere öffentliche Finanzhilfen zur Linderung von Energiekostensteigerungen beantragen, die ihr gegebenenfalls aufgrund dieses Antrags nach dem Bundesgesetz über einen Energiekostenzuschuss für Non-Profit-Organisationen (EKZ-NPOG) gewährten Förderungen angeben wird, 7. alle in dieser Verordnung vorgesehenen Verpflichtungen vollumfänglich übernommen werden, 8. alle Angaben wahrheitsgetreu gemacht wurden, 9. zur Kenntnis genommen…