EisBV
Gliederung
I. Allgemeine Bestimmungen.
§ 4
Die Grundeinlage und die Teileinlagen bestehen aus dem Bahnbestandblatt (A-Blatt), dem Eigentumsblatt (B-Blatt) und dem Lastenblatt (C-Blatt; § 8 Abs. 1 EAG).
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