§ 2
In Kraft seit 08. April 1930
Up-to-date
Das Eisenbahnbuch besteht aus den Eisenbahneinlagen und einer Urkundensammlung (§ 3 EAG.). Außerdem ist zum Eisenbahnbuch eine Mappe zu führen, auf welche die für die Grundbuchsmappe geltenden Vorschriften sinngemäß anzuwenden sind.
Rückverweise
EisBV · Eisenbahnbuchverordnung
§ 23
…EAG. durchzuführen, doch können folgende Vereinfachungen eintreten: 1. Die persönliche Aufforderung der Belastungsberechtigten (§ 22, Absatz 6, EAG.) sowie die Vorlage entsprechender Halbschriften entfällt. 2. Die Vorlage der ersten und zweiten Abteilung des Bahnbestandblattes sowie der zweiten Abteilung des Lastenblattes entfällt. Im Gesuch ist nur anzugeben, mit welchem Eisenbahngrundstücke die…