§ 90 Aufzeichnung über Funktionen von Lichtzeichen und Lichtzeichen mit Schranken
In Kraft seit 01. September 2012
Up-to-date
Die Funktion der Lichtzeichen und der Lichtzeichen mit Schranken kann mit einer Registriereinrichtung aufgezeichnet werden. Diese Aufzeichnungen sind mindestens zwei Wochen aufzubewahren.
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