BundesrechtVerordnungenEisenbahnkreuzungsverordnung 2012§ 73

§ 73Erforderliche Annäherungszeit des Schienenfahrzeuges bei fahrtbewirkter Anschaltung der Lichtzeichen mit Schranken und Triebfahrzeugführerüberwachung

In Kraft seit 10. Oktober 2023
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