Sichtbehindernde Verhältnisse liegen vor, wenn der erforderliche Sichtraum vorübergehend, beispielsweise durch Nebel, Schneefall oder hohe Schneelage, eingeschränkt ist.
EisbKrV · Eisenbahnkreuzungsverordnung 2012
§ 50 Sichtbehindernde Verhältnisse
…Sichtbehindernde Verhältnisse § 50. Sichtbehindernde Verhältnisse liegen vor, wenn der erforderliche Sichtraum vorübergehend, beispielsweise durch Nebel, Schneefall oder hohe Schneelage, eingeschränkt ist.…
§ 2 Begriffsbestimmungen
…öffentlichem Verkehr: Straße gemäß § 1 Abs. 1 StVO 1960; 3. Gefahrenzeichen „Bahnübergang mit Schranken“: das Straßenverkehrszeichen gemäß § 50 Z 6a StVO 1960; 4. Gefahrenzeichen „Bahnübergang ohne Schranken“: das Straßenverkehrszeichen gemäß § 50 Z 6b StVO 1960…
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