§ 50 Sichtbehindernde Verhältnisse
In Kraft seit 01. September 2012
Up-to-date
Sichtbehindernde Verhältnisse liegen vor, wenn der erforderliche Sichtraum vorübergehend, beispielsweise durch Nebel, Schneefall oder hohe Schneelage, eingeschränkt ist.
Rückverweise
EisbKrV · Eisenbahnkreuzungsverordnung 2012
§ 2 Begriffsbestimmungen
…öffentlichem Verkehr: Straße gemäß § 1 Abs. 1 StVO 1960; 3. Gefahrenzeichen „Bahnübergang mit Schranken“: das Straßenverkehrszeichen gemäß § 50 Z 6a StVO 1960; 4. Gefahrenzeichen „Bahnübergang ohne Schranken“: das Straßenverkehrszeichen gemäß § 50 Z 6b StVO 1960…