§ 11 Zusatztafeln
In Kraft seit 01. September 2012
Up-to-date
Ergänzend zu den Sicherungseinrichtungen gemäß § 10 sind in den in dieser Verordnung bestimmten Fällen folgende Zusatztafeln anzubringen:
a) Zusatztafel „Richtungspfeil“;
b) Zusatztafel „auf Züge achten“;
c) Zusatztafel „auf Pfeifsignal achten“.
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