Alle in diesem Bundesgesetz verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.
EisbKrV · Eisenbahnkreuzungsverordnung 2012
§ 107 Geschlechtsneutrale Bezeichnung
…Geschlechtsneutrale Bezeichnung § 107. Alle in diesem Bundesgesetz verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.…
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