Anl. 3
In Kraft seit 01. September 2012
Up-to-date

Anhänge
image001.jpgJPGRückverweise
EisbKrV · Eisenbahnkreuzungsverordnung 2012
§ 18 Abmessungen
…2 hat eine Abmessung Breite x Höhe von mindestens 470 mm x 310 mm aufzuweisen. Das Symbol ist in schwarzer Farbe auf weißem Hintergrund auszuführen. (3) Die Zusatztafel „auf Pfeifsignal achten“ gemäß Anlage 3 hat eine Abmessung Breite x Höhe von mindestens 470 mm x 310 mm aufzuweisen. Das…