§ 2 Messgerätearten
In Kraft seit 09. Mai 2018
Up-to-date
Eichstellen können für die Eichung von Messgeräten, die gemäß § 8, § 9, § 11, § 13 Abs. 1, § 13 Abs. 2 Z 4, 6 und 7 sowie § 13 Abs. 3 MEG eichpflichtig sind, ermächtigt werden.
Rückverweise
EichstellenV · Eichstellenverordnung
§ 3 Allgemeine Voraussetzungen für die Ermächtigung
…1) Die Ermächtigung als Eichstelle ist zu erteilen, wenn die Anforderungen der Abs. 2 bis 10 erfüllt sind. (2) Der Antragsteller muss seinen Wohnsitz bzw. seinen Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder in einem Mitgliedstaat des…