BundesrechtVerordnungeneHealth-Verordnung 20254. Abschnitt Spezifische Zugriffsberechtigungen1. Unterabschnitt Spezifische Zugriffsberechtigungen auf das zentrale Impfregister§ 8

§ 8Spezifische Zugriffsberechtigungen für den Betrieb, die Wartung und die technische Weiterentwicklung des eImpfpasses

In Kraft seit 29. Januar 2025
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