§ 14 Umfang der spezifischen Zugriffsberechtigungen der ELGA GmbH
In Kraft seit 29. Januar 2025
Up-to-date
(1) Die spezifischen Zugriffsberechtigungen gemäß § 8 umfassen für die ELGA GmbH
1. einen schreibenden Zugriff für die Zwecke gemäß § 8 Abs. 1 Z 2 sowie
2. einen schreibenden und lesenden Zugriff für die Zwecke gemäß § 8 Abs. 7.
(2) Die spezifische Zugriffsberechtigung gemäß § 10 umfassen für die ELGA GmbH einen schreibenden Zugriff für den Zweck gemäß § 10 Abs. 2 Z 3.
(3) Die spezifischen Zugriffsberechtigungen für die Zwecke gemäß § 8 Abs. 1 und § 10 Abs. 2 Z 3 besteht für die ELGA GmbH ab Inkrafttreten dieser Verordnung bis zu dem in § 30 genannten Zeitpunkt.
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