(1) Die spezifischen Zugriffsberechtigungen zum Krisenmanagement umfassen Zugriffe
1. im Rahmen des Ausbruchsmanagements in Zusammenhang mit anzeigepflichtigen Krankheiten gemäß § 1 EpiG und im Rahmen der Pharmakovigilanz gemäß den §§ 75 ff des Arzneimittelgesetzes (AMG), BGBl. Nr. 185/1983, und
2. zur Erinnerung an empfohlene Impfungen gemäß dem jeweils aktuellen Impfplan Österreich gemäß § 24d Abs. 2 Z 5 GTelG 2012.
(2) Eine spezifische Zugriffsberechtigung für die in Abs. 1 genannten Zwecke haben
1. der für das Gesundheitswesen zuständige Bundesminister oder die zuständige Bundesministerin,
2. die Landeshauptleute in ihrem jeweiligen gesetzlichen Wirkungsbereich und
3. die Bezirksverwaltungsbehörden in ihrem jeweiligen gesetzlichen Wirkungsbereich.
(3) Die spezifische Zugriffsberechtigung gemäß Abs. 1 Z 2 umfasst auch die erforderliche Auswertung der im zentralen Impfregister gespeicherten Daten zur Erstellung und Aussendung der Impferinnerungsschreiben.
Rückverweise
eHealthV 2025 · eHealth-Verordnung 2025
§ 11 Spezifische Zugriffsberechtigungen zum Krisenmanagement
(1) Die spezifischen Zugriffsberechtigungen zum Krisenmanagement umfassen Zugriffe 1. im Rahmen des Ausbruchsmanagements in Zusammenhang mit anzeigepflichtigen Krankheiten gemäß § 1 EpiG und im Rahmen der Pharmakovigilanz gemäß den §§ 75 ff des Arzneimittelgesetzes (AMG), BGBl. Nr. 185/1983, und 2.…
§ 13 Umfang der spezifischen Zugriffsberechtigungen des für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministers oder der zuständigen Bundesministerin
… 5, soweit es die Bearbeitung von Informationen und Beschwerden betrifft, als ELGA- und eHealth-Supporteinrichtung (eHealth-Servicestelle). (3) Die spezifischen Zugriffsberechtigungen gemäß § 11 umfassen für den für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesminister oder der zuständigen Bundesministerin einen lesenden Zugriff für die Zwecke gemäß § 11 Abs. 1…
§ 17 Umfang der spezifischen Zugriffsberechtigungen der Landeshauptleute
…1) Die spezifischen Zugriffsberechtigungen gemäß § 11 umfassen für die Landeshauptleute einen lesenden Zugriff für die Zwecke gemäß § 11 Abs. 1 Z 1 und Z 2, soweit…
§ 7 Grundsätze des Zugriffs auf das zentrale Impfregister
… 9), 3. zur Wahrnehmung der Rechte von Bürger/innen gemäß § 24e GTelG 2012 (§ 10), 4. zum Krisenmanagement (§ 11) sowie 5. zum Datenqualitätsmanagement gemäß § 24h GTelG 2012, für Auswertungen gemäß § 24g GTelG 2012 und für die Abrechnung im…