Für die Eichung von Messgeräten (eichtechnische Prüfung und Stempelung, § 36 Abs. 1 MEG) sind Gebühren gemäß Tarif B zu entrichten.
Rückverweise
EGVO 2013 · Eichgebührenverordnung 2013
§ 3 Zurückweisung
…1) Ergibt sich bei der eichtechnischen Prüfung (§ 2) eines Messgerätes oder Messgeräteteiles die Notwendigkeit der Zurückweisung, so sind 50 vH der Gebühr gemäß Tarif B zu entrichten. (2) Für die Zurückweisung eines…