§ 1 Gegenstand
In Kraft seit 04. Juli 2018
Up-to-date
EFZ-DV-VO
Diese Verordnung regelt die Gewährung der Zuschüsse nach § 53b Abs. 2 Z 3 ASVG und der Differenzvergütung nach § 53b Abs. 3 ASVG und deren Abwicklung.
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