§ 8 Ausschluss der Leistungsgewährung infolge Zeitablaufes
In Kraft seit 01. Januar 2020
Up-to-date
EFZ-DV-VO BVAEB
Der Antrag auf die Gewährung eines Zuschusses oder einer Differenzvergütung ist bei sonstigem Ausschluss innerhalb von drei Jahren nach dem Beginn des Entgeltfortzahlungsanspruches zu stellen.
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