§ 1 Gegenstand
Up-to-date
§ 1 Gegenstand — EFZ-DV-VO BVAEB
Diese Verordnung regelt nach § 27c B-KUVG die Gewährung der Zuschüsse (§ 53b Abs. 2 Z 3 ASVG) sowie die Gewährung der Differenzvergütung (§ 53b Abs. 3 ASVG) und deren Abwicklung.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden