§ 9
In Kraft bis 31. Mai 2025
Up-to-date
Mit In-Kraft-Treten dieser Verordnung tritt die 4. Verordnung der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH, mit der der Detaillierungsgrad und die Form der Bereitstellung des Entgeltnachweises festgelegt werden (Einzelentgeltnachweisverordnung – EEN-V) vom 1.12.2003, kundgemacht durch Auflage bei der RTR GmbH idF BGBl. II Nr. 85/2006, außer Kraft.
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