§ 9 Umgesetzte Energieeffizienzmaßnahmen
In Kraft seit 19. August 2023
Up-to-date
Zu den umgesetzten Energieeffizienzmaßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz sind im standardisierten Kurzbericht die folgenden Informationen bezogen auf den Zeitraum der letzten vier Jahre anzugeben:
1. Wesentlicher Energieverbrauchsbereich, in dem der Großteil der Energieeinsparung erreicht wurde;
2. Nutzungskategorie gemäß § 6 Abs. 2 bis 4, in der der Großteil der Energieeinsparung erreicht wurde;
3. jährliche Energieeinsparung je Energieträger in kWh pro Jahr;
4. getätigte Investitionskosten der Energieeffizienzmaßnahme in Euro;
5. jährliche Energiekosteneinsparung in Euro pro Jahr.
Rückverweise
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