Bei den relevanten Energieeffizienzmaßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz sind im standardisierten Kurzbericht die folgenden Informationen anzugeben:
1. Wesentlicher Energieverbrauchsbereich, in dem der Großteil der Energieeinsparung erreicht werden kann;
2. Nutzungskategorie gemäß § 6 Abs. 2 bis 4, in der der Großteil der Energieeinsparung erreicht werden kann;
3. jährliches Energieeinsparpotenzial der Energieeffizienzmaßnahme je Energieträger in kWh pro Jahr;
4. Investitionskosten der Energieeffizienzmaßnahme in Euro;
5. jährliche Energiekosteneinsparung der Energieeffizienzmaßnahme in Euro pro Jahr;
6. angewandtes Verfahren zur Berechnung der Wirtschaftlichkeit, insbesondere Darlegung, ob ein dynamisches Wirtschaftlichkeitsberechnungsverfahren angewendet wurde.
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