§ 11 Zertifikate und Registriernummern
In Kraft seit 19. August 2023
Up-to-date
Dem standardisierten Kurzbericht ist für jedes eingesetzte Managementsystem das im Jahr der Durchführung gültige Zertifikat beizulegen. Alternativ ist im standardisierten Kurzbericht die entsprechende Registriernummer anzugeben und deren Gültigkeitsdauer auszuweisen.
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