§ 10 Sprachliche Gleichbehandlung
In Kraft seit 09. September 2023
Up-to-date
EEff-QBV
Gliederung
5. Abschnitt Schlussbestimmungen
§ 10 Sprachliche Gleichbehandlung
Soweit in dieser Verordnung personenbezogene Bezeichnungen in männlicher oder weiblicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf alle Geschlechter.
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