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Bundesrecht
Verordnungen
Elektronische Übermittlung von Erledigungen und Anbringen mittels elektronischem Dateitransfer
§ 4
EDTV
§ 4 Inkrafttreten
In Kraft seit 01. September 2023
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§ 4 Inkrafttreten — EDTV
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Diese Verordnung tritt mit 1. September 2023 in Kraft.
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