§ 1 Begriffsbestimmung
In Kraft seit 01. September 2023
Up-to-date
Elektronischer Dateitransfer im Sinne dieser Verordnung ist die Ende-zu-Ende verschlüsselte Übertragung elektronischer Dateien mittels Uploads bzw. Downloads über eine von einer Abgabenbehörde des Bundes, einer Finanzstrafbehörde oder dem Bundesfinanzgericht zur Verfügung gestellten Plattform.
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