§ 9 Ausweisung von Behandlungsgebühren durch den Hersteller
In Kraft seit 01. Juli 2014
Up-to-date
Hersteller und Vertreiber dürfen die Kosten für die Sammlung und Behandlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten aus privaten Haushalten beim Verkauf eines Neugerätes gegenüber dem Letztverbraucher nicht getrennt ausweisen.
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