Anl. 4 Symbol für die getrennte Sammlung
In Kraft seit 30. April 2005
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Anl. 4 Symbol für die getrennte Sammlung — EAG-VO
Elektro- und Elektronikgeräte sind mit der durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern (siehe unten) als Symbol für die getrennte Sammlung zu kennzeichnen. Dieses Symbol ist sichtbar, erkennbar und dauerhaft anzubringen.

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