§ 4 Anforderungen an den Kartenkörper
In Kraft seit 02. August 2019
Up-to-date
E cards, die mit einem Lichtbild ausgestattet werden, sind mit optischen, dem Stand der Technik entsprechenden Sicherheitsmerkmalen unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Vertretbarkeit gegen Fälschung zu schützen.
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