Anl. 3
Up-to-date
Anl. 3 — DZ-V
Rechtsträger:
Einrichtung/Einsatzstelle
Name des Zivildienstleistenden:
| Monat, Jahr: Fortlaufende Nr.: | |||||
| Datum | Überstunden von – bis | Anzahl der Überstunden | Zeitausgleich von – bis | Anzahl der ausgegl. Stunden | |
| ohne Zeitausgleich | mit Zeitausgleich | ||||
| Summe: | |||||
| Übertrag: | |||||
| Gesamt: | |||||
| Für die Einrichtung | |||||
| (Datum und Unterschrift) | |||||
Originalformat: DIN A 4
Rückverweise
§ 3 DZ-V · DZ-V · Dienstzeit-Verordnung für Zivildienstleistende
§ 3 Diensterfolgsnachweis
…7) sind für jeden Zivildienstleistenden festzuhalten. (2) Der Vorgesetzte oder eine hiefür von der Einrichtung beauftragte Person sind zur Führung von Diensterfolgsnachweisen (Anlage 3) oder von Aufzeichnungen, die diesen entsprechen, verpflichtet. (3) Diese Diensterfolgsnachweise sind ebenso wie die Dienstpläne nach Beendigung des ordentlichen Zivildienstes des jeweiligen Zivildienstleistenden von der Einrichtung noch ein Jahr aufzubewahren.…