Art. 2
In Kraft seit 01. Mai 1991
Up-to-date
(1) Es treten in Kraft:
1. Art. I Z 8 mit 1. Oktober 1991,
2. die übrigen Bestimmungen dieser Verordnung mit 1. Mai 1991.
(2) Verfahren, die am Tag vor dem Inkrafttreten gemäß Abs. 1 anhängig waren, sind nach den bisherigen Vorschriften fortzuführen.
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