BundesrechtVerordnungenDienstrechtsverfahrens- und Personalstellenverordnung – BMLV 2023

Dienstrechtsverfahrens- und Personalstellenverordnung – BMLV 2023

DVPV BMLV 2023
In Kraft seit 01. August 2023
Up-to-date

§ 1 Nachgeordnete Dienstbehörde

Nachgeordnete Dienstbehörde im Sinne des § 2 Abs. 3 DVG ist die Dienststelle Direktion 1 – Einsatz.

§ 2 Nachgeordnete Personalstelle

Nachgeordnete Personalstelle im Sinne des § 2e Abs. 1a VBG ist die Dienststelle nach § 1.

§ 3 Übertragung einzelner Dienstrechtsangelegenheiten

Abweichend von § 1 und § 2 ist die Bundesministerin für Landesverteidigung für Dienstrechtsangelegenheiten

1. des Pensions- und Sozialrechts,

2. der Reisegebühren und

3. der Dienst- und Naturalwohnungen

zuständige Dienstbehörde und Personalstelle für alle Bediensteten im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung.

§ 4 Übergangsbestimmung

Mit 1. August 2023 erfolgt für die vor diesem Zeitpunkt anhängigen Verfahren in Dienstrechtsangelegenheiten ein Zuständigkeitsübergang von der Dienststelle konkrete Personaladministration Nachgeordnete auf die Dienstbehörde und Personalstelle nach den §§ 1 und 2.

§ 5 In- und Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit 1. August 2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Dienstrechtsverfahrens- und Personalstellenverordnung – BMLV 2022 (DVPV BMLV 2022), BGBl. II Nr. 170/2022, außer Kraft.