In Kraft seit 01. Januar 2021
Up-to-date
Nachgeordnete Dienststellen gemäß § 2 Abs. 3 des Dienstrechtsverfahrensgesetzes 1984 (nachgeordnete Dienstbehörden) und gemäß § 2e Abs. 1a des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 (nachgeordnete Personalstellen) sind:
1. das Finanzamt Österreich;
2. das Zollamt Österreich;
3. das Amt für Betrugsbekämpfung;
4. das Finanzamt für Großbetriebe;
5. der Prüfdienst für Lohnabgaben und Beiträge;
6. die Zentralen Services;
7. das Amt der Münze Österreich;
8. das Österreichische Postsparkassenamt.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden